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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2007 - L 13 AS 5/08 NZB   

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https://dejure.org/2007,112364
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2007 - L 13 AS 5/08 NZB (https://dejure.org/2007,112364)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.03.2007 - L 13 AS 5/08 NZB (https://dejure.org/2007,112364)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. März 2007 - L 13 AS 5/08 NZB (https://dejure.org/2007,112364)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Oldenburg - S 44 AS 744/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2007 - L 13 AS 5/08 NZB
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2007 - L 13 AS 5/08
    Nach § 202 SGG i. V. m. § 278 Abs. 6 Satz 2 Zivilprozessordnung wird festgestellt, dass sich die Beteiligten zur Erledigung des Rechtsstreits auf den Vorschlag der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 8. Oktober 2009, dem die Kläger mit Schriftsatz vom 19. Oktober 2009 zugestimmt haben, verglichen haben und dass dadurch folgender Vergleich zustande gekommen ist: 1. Die Beklagte verpflichtet sich für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht zu der zur Prüfung vorgelegten Frage, ob die Vorschrift (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II), in der die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 v. H. der für allein stehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festgesetzt ist (u. a. Az. 1 BvL 1/09), verfassungsgemäß ist, eine Rechtsauffassung vertritt, die eine günstigere Berechnung von ALG II-Leistungen herbeiführt, als sie im Bescheid vom 7. Februar 2007 (in der Fassung des Änderungsbescheides vom 15. März 2007 und in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. April 2007 sowie des weiteren Änderungsbescheides vom 27. April 2007) für den Bewilligungszeitraum 1. März 2007 bis 31. August 2007 getroffen worden ist, den Klägern einen entsprechenden neuen Bescheid zu erteilen und eine sich eventuell ergebende Nachzahlung zu erbringen.
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